IHK-Vorabprüfung: die offizielle Einschätzung zu deinem Firmennamen
Bevor das Registergericht deinen Firmennamen einträgt, holt es bei Zweifeln eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer ein. Genau diese Einschätzung kannst du dir vorab holen — wir bereiten die förmliche Voranfrage auf und senden sie an die für dich zuständige der 79 IHKs.
Warum sich das lohnt — und warum es keine Pflicht ist
Die Voranfrage ist freiwillig: Du kannst auch direkt zum Notar gehen. Wird der Name aber erst vom Registergericht beanstandet (fehlende Kennzeichnungskraft, Irreführung oder Verwechselbarkeit mit einer am Ort eingetragenen Firma), kostet das Wochen und eine geänderte notarielle Urkunde. Die IHK-Einschätzung vorab ist die günstigste Versicherung dagegen — es antwortet dieselbe Stelle, die das Gericht im Zweifel selbst fragt. Unser automatischer Register-Check bleibt davon unberührt: Er findet Konflikte in Registern, die IHK beurteilt die rechtliche Zulässigkeit.
So läuft es ab
- Du füllst das Formular aus (2 Minuten) und bezahlst 9,90 €.
- Wir formulieren die förmliche Firmierungs-Voranfrage mit allen Angaben, die die Kammer braucht, und senden sie an deine zuständige IHK — du erhältst eine Kopie.
- Die IHK antwortet direkt an deine E-Mail-Adresse, in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Lieber selbst machen? So geht's Schritt für Schritt
Die Voranfrage kannst du auch komplett selbst stellen — so funktioniert es:
- Zuständige IHK finden. Über den IHK-Finder mit der PLZ deines künftigen Firmensitzes — es gibt 79 Kammern mit festen Bezirken.
- Firmierungsseite der Kammer suchen. Die meisten IHKs haben eine eigene Seite „Firmennamen-Vorprüfung" oder „Firmierungsanfrage", oft mit Online-Formular — so wie hier bei der IHK Köln:
- Anfrage formulieren. Die Kammer braucht: Wunschname, Rechtsform, künftigen Sitz, Unternehmensgegenstand und deine Kontaktdaten. Fertigen Mustertext kopieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um eine unverbindliche firmenrechtliche Vorabeinschätzung
zur Eintragungsfähigkeit des folgenden Firmennamens (§§ 18, 30 HGB):
Wunschfirma: [Name mit Rechtsformzusatz]
Rechtsform: [z. B. GmbH]
Künftiger Sitz: [PLZ Ort]
Gegenstand: [1–3 Sätze zur Tätigkeit]
Ich bitte insbesondere um Ihre Einschätzung zur Kennzeichnungskraft,
zu einer etwaigen Irreführungsgefahr sowie zur Unterscheidbarkeit von
am Ort bereits eingetragenen Firmen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, E-Mail, ggf. Telefon]
- Absenden und abwarten. Per Online-Formular oder E-Mail an die Kammer; die Antwort kommt in der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Einschätzung nimmst du mit zum Notar.
Wir ordnen die Kammer zu, formulieren förmlich und versenden — in 2 Minuten erledigt. Beauftragen — 9,90 €
Voranfrage beauftragen
Häufige Fragen
Ist die IHK-Antwort verbindlich?
Nein — es ist eine fachkundige, aber unverbindliche Ersteinschätzung. Sie ist trotzdem das stärkste Signal vor dem Notartermin, denn das Registergericht holt bei Zweifeln genau diese Stellungnahme ein.
Muss ich die Voranfrage machen?
Nein, sie ist komplett freiwillig. Sie reduziert nur das Risiko, dass dein Name nach dem (kostenpflichtigen) Notartermin vom Registergericht zurückgewiesen wird.
Wann bekomme ich eine Antwort?
Die Anfrage senden wir unmittelbar nach Zahlungseingang. Die Kammern antworten erfahrungsgemäß innerhalb weniger Werktage — direkt an deine E-Mail-Adresse, du stehst als Ansprechpartner in der Anfrage.